Urlaub oder Bleiberecht?

betr.: „Flüchtling darf bei Partnerin bleiben“, taz vom 18. 3. 09

Ein „vorübergehendes Bleiberecht in der Bundeshauptstadt“ habe die Ausländerbehörde Burg bei Magdeburg dem Asylbewerber Nico P. erteilt, so der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen-Anhalt im genannten Artikel. Auf Nachfrage beim Betroffenen entpuppt sich dieses „Bleiberecht“ leider als „Urlaubsschein“, das heißt als vorübergehende Erlaubnis zum Verlassen des Landkreises Jerichower Land bei Magdeburg. Ein kleines Einlenken vielleicht, eine Gnade, die Nico P. immer wieder für ein paar Monate gewährt wurde, die meiste Zeit seiner Ehe jedoch nicht.

Der Presseerklärung des LSVD entnehmen wir des Weiteren: Der Innenminister von Sachsen-Anhalt hat sich an den Berliner Innensenat gewandt mit der Bitte um eine erneute Prüfung eines legalen Umzugs für Nico P. zu seiner Partnerin. Bisher vertritt die Berliner Ausländerbehörde die Meinung, die Ausländerbehörde Burg solle einen Aufenthaltstitel erteilen, dann erübrige sich eine „Umverteilung“ des Asylbewerbers Nico P., der dann nicht mehr der Residenzpflicht unterliege. Dies äußerte sie nicht ohne hinzuzufügen, eine „Umverteilung“ zur Ehepartnerin sei in diesem Fall ausgeschlossen, eine solche würde nur bei „Pflegebedürftigkeit der Partnerin“ oder im Fall der Existenz minderjähriger Kinder erteilt. Bisher schieben die verschiedenen Behörden also die Verantwortung hin und her, während sie fundamentale Menschenrechte der Betroffenen mit Füßen treten. Inzwischen seit über zwei Jahren.

Im letzten Schreiben des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 3. März 2009 wurde (nach vier Monaten!) der Eingang von Nicos Widerspruch bestätigt. Von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung solle er wegen der Vielzahl der vorliegenden Anträge absehen. Wir wollen nicht weiter warten. Am 2. April fahren wir zur Ausländerbehörde Burg (Treffpunkt: 12 Uhr Ostbahnhof). Ein „transgenialer Polterabend“ soll die Ausländerbehörde Burg aufwecken: Könnte im „Land der Frühaufsteher“ zwei Jahre nach Eheschließung nicht endlich einfach der Aufenthaltstitel für den nichtdeutschen Ehepartner erteilt werden?! Antirassistische Initiative Berlin