Am Förderbedarf in Kitas wird weiter gespart

Der Streit um die Finanzierung der Assistenzen entwicklungsgestörter Kinder ist längst nicht beigelegt

Bremen taz ■ Die Finanzierung der Hilfen für „entwicklungsgestörte“ Kinder ist gelöst, verkündete die Bremer Sozialsenatorin in der vergangenen Woche: Mit der Kirche sei vereinbart worden, dass sich diese und das Sozialressort die Kosten teilen, solange der rechtliche Konflikt nicht geklärt ist – eine pragmatische Lösung im Interesse der betroffenen Kinder. Kita-Leiterin Katharina Kamphoff aus Gröpelingen hat das auch in der Zeitung gelesen. Aber in ihrem Kindergarten ist überhaupt nichts klar.

Schon Mitte September hatten hier Eltern in zwei Fällen vor dem Verwaltungsgericht eine Eilentscheidung erreicht, nach der das Sozialressort die Integrations-Hilfen sofort stellen müsste (vgl. taz 1.10.) Zwei Wochen nach dem Urteil schickte die „Nachbarschaftsbörse“ eine arbeitslose Sozialhilfeempfängerin auf Basis der „Blaue Karte“ vorbei. Die war nach zwei Tagen wieder weg. „So geht das nicht“, sagt Kita-Leiterin Kamphoff: Der Zusatz-Stundenlohn für Sozialhilfeempfänger begründe keine Arbeitsmotivation und gerade die entwicklungsgestörten Kinder brauchten eine zuverlässige Bezugsperson als Assistenz. Und da Kita-Leiterinnen gegenüber Sozialhilfe-EmpfängerInnen auch nicht weisungsbefugt sind, ist das Modell nur billig, aber nicht sachgerecht.

Keineswegs „im Interesse der Kinder“ sei es, sagt auch die Vertreterin der Kitas der Hans-Wendt-Stiftung, dass das Amt für Soziale Dienste seit zwei Monaten die Finanzierung der Hilfen für eben diese Kinder verweigere. Für die evangelischen Kitas wurde ein Kompromiss ausgehandelt – für die betroffenen Kinder in Hans-Wendt-Kitas gilt dieser jedoch nicht. Und die Stiftung hätte auch nicht das Geld, übergangsweise die Hälfte der erforderlichen Kosten selbst zu tragen. Sie will nun „Druck machen“.

Für die staatlichen Kitas wäre der Kompromiss auch nicht übertragbar – da müssten sich zwei Abteilungen des Amtes für Soziale Dienste die Kosten teilen. In einzelnen Fällen hat das Amt die Finanzierung inzwischen übernommen, in anderen Fällen arbeitet die Behörde seit Wochen an den einzelnen Widerspruchsverfahren.

In mindestens einem dieser Fälle ist ein entwicklungsgestörtes Kind auch drei Monate nach Beginn des Kindergarten-Jahres noch nicht in die staatliche Kindertagesstätte aufgenommen worden – obwohl es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-Platz hat und ein Gutachten des Gesundheitsamtes den besonderen Förderbedarf des Kindes unterstreicht. kawe