Kaplan „legal“ ausgetrickst

Stadt Köln und Gericht weisen Vorwürfe der Kaplan-Anwältin zurück. Man habe nur „eine vorläufige Rechtsposition ausgenutzt und sehr schnell, aber legal gehandelt“

KÖLN dpa ■ Nach der Abschiebung des Islamistenführers Metin Kaplan haben die Stadt Köln und das Verwaltungsgericht Vorwürfe der Kaplan-Anwältin über ein „halbillegales Vorgehen“ zurückgewiesen. „Es ist alles völlig korrekt gelaufen“, sagte Gerichtssprecher Klaus-Peter Uhlenberg gestern. Vor der Abschiebung habe es keine Absprachen zwischen Stadt, Ausländerbehörde und Gericht gegeben, so Stadtsprecherin Inge Schürmann.

Kaplans Anwältin Ingeborg Naumann hatte in der Frankfurter Rundschau den Verdacht geäußert, die Abschiebung sei „abgesprochen und vorbereitet“ gewesen. Es sei auffällig, dass die richterliche Entscheidung am 5. Oktober fiel, aber erst am 12. Oktober zugestellt wurde. Mit dem Beschluss hatte das Gericht trotz laufenden Revisionsverfahrens grünes Licht für Kaplans Abschiebung gegeben.

Laut Uhlenberg vergingen zwischen Beschluss und dessen Bekanntgabe häufig einige Tage. Die Stadt und die Kanzlei Naumann seien am Dienstag gegen 11.30 Uhr „im Minutenabstand“ per Fax informiert worden. Die Stadt habe „eine vorläufige Rechtsposition ausgenutzt und sehr schnell, aber legal gehandelt“. Auch die Stadt wies die Vorwürfe zurück: „Der Beschluss und sein Inhalt waren für uns völlig überraschend“, betonte Schürmann. „Wir wussten lediglich, dass bis zum 27. Oktober etwas passieren sollte, da mit diesem Tag Kaplans Duldung ausgelaufen wäre.“ Die Stadt habe zuvor klar gesagt, dass sie es mit einer Abschiebung ernst meine.

Der frühere Anführer des verbotenen „Kalifatsstaats“ war am Dienstag gegen 16.00 Uhr festgenommen und zweieinhalb Stunden später nach Istanbul ausgeflogen worden. Ein Antrag der Anwältin auf Abschiebestopp ging laut Gericht erst ein, als die Maschine schon abgeflogen war.