Arbeitsplatz als Hauptgewinn

Die Ankündigung eines privaten Jobvermittlers, unter Bewerbern für gemeinnützige Arbeit Festanstellung zu verlosen, löst wütende Proteste der Gewerkschaften aus

Die Ankündigung der Altonaer Arbeitsförderungsgesellschaft (afg), unter allen Bewerbern um gemeinnützige Jobs einen festen Arbeitsplatz zu verlosen, hat für einen Aufschrei unter Hamburgs Gewerkschaftern gesorgt. „Dümmer geht‘s nimmer“, ereiferte sich ver.di-Landeschef Wolfgang Rose. Er forderte die Arbeitsbehörde auf, „diesen Unsinn sofort zu stoppen“. Die afg erhalte schließlich finanzielle Mittel von Stadt und Arbeitsagentur, „um damit Arbeitslosen zu helfen und nicht, um sie zu verhöhnen“.

Die afg hatte zuvor angekündigt, mit Gratis-Postkarten in Hamburger Kneipen provokativ für gemeinnützige Arbeit werben zu wollen. Unter den ersten 200 Bewerbern für gemeinnützige Arbeit verlost die afg „einen festen Arbeitsplatz als Hauptgewinn“. Um diesen Gewinn „zu garantieren“, verspricht die Gesellschaft weiter, werde sich ein Mitarbeiter „speziell um die Vermittlung“ kümmern. „Symbolhaft unterstrichen werden soll damit das Bemühen des Unternehmens, Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus zu helfen“, lässt sich afg-Geschäftsführer Angelo Wehrli vernehmen.

Bereits jetzt können in Hamburg Arbeitslosenhilfenempfänger freiwillig bis zu 30 Stunden pro Woche für die Stadt, Unternehmen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Schulen und Vereine arbeiten, wenn dadurch keine bestehenden Beschäftigungsverhältnisse verdrängt werden. Zur Arbeitslosenhilfe kann man so bis zu zwei Euro pro Stunde hinzuverdienen.

Als „extrem unseriös“ bezeichnet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg die Jobverlosung der agb. „Aus der existenziellen Not vieler Arbeitsloser ein Spiel zu machen, ist menschenunwürdig und ein dreistes Unterfangen“, urteilt der DGB. Offenbar versuche hier ein Anbieter, „eine Aufmerksamkeits heischende Marketing-Kampagne zu fahren“ und sich so „auf dem Markt der privaten Jobvermittler interessant zu machen“.

Darüber hinaus sei fraglich, ob die als Hauptgewinn versprochene „feste Stelle“ eine reguläre und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sei. „In den Vor-Hartz-IV-Zeiten werden Arbeitslose offenbar immer mehr zu einem Spielball für private Geschäftemacher“, so der DGB.

Markus Jox

Info: www.zusatzeuro.de