Christliches Kreuz – ja, Kopftuch – nein

Schriftführer der Bremer evangelischen Kirche will religiöse Symbole in der Schule nicht verbieten – aber das Kopftuch

Bremen taz ■ „Wenn eine muslimische Bewerberin für eine Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit im Dienst ein Kopftuch tragen will, begründet ihr Verhalten angesichts der Deutung des Kopftuches im Islam Zweifel an ihrer Eignung als Lehrerin an einer staatlichen Schule.“ So klar formuliert der Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche, Louis-Ferdinand von Zobeltitz, die Position der Kirche im Kopftuch-Streit. Seine Argumentation: Staatsbeamte müssten „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten“, also auch für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dafür aber stehe das Kopftuch nicht. Zobeltitz unterstützt damit den Bremer Bildungssenator darin, Lehrerinnen das Kopftuch zu verbieten.

Dabei geht es Zobeltitz ausdrücklich nicht darum, die „Erkennbarkeit der religiösen Überzeugung von Staatsbeamten“ zu untersagen. Ihr müssten aber „Grenzen gesetzt“ werden. Das heißt: Das christliche Kreuz an der Halskette soll erlaubt sein, das Kopftuch nicht.

Die Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe hatte jüngst auch pädagogisch argumentiert: Für Grundschulkinder sei die eine Lehrerin eine „starke Identifikationsfigur“, da sei das Kopftuch „das falsche Signal“. Von Jugendlichen hingegen könnte eine Auseinandersetzung mit religiösen und kulturellen Unterschieden erwartet werden.

Das juristische Problem: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes müssten, wenn religiöse Symbole verboten werden sollen, alle Religionen gleich behandelt werden. Das will der Repräsentant der Evangelischen Kirche in Bremen nicht, daher bezieht er sich auf die freiheitliche Grundordnung. Dann muss aber nachgewiesen werden, dass das Kopftuch dagegen verstößt – „angesichts der Deutung des Kopftuches im Islam“.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, die ehemalige Bremer Lehrerin Marieluise Beck, hat in einer differenzierten Stellungnahme (www.mehr-dazu.de) die Frage aufgeworfen, wie eigentlich männliche islamische Fundamentalisten vom Schuldienst ferngehalten würden. Wenn es für sie „Instrumente der individuellen Eignungsprüfung“ gebe, dann könnten diese auch für Frauen gelten. Denn : „Nicht jede muslimische Frau, die sich für das Kopftuch entscheidet, sympathisiert mit oder vertritt den politischen Islam.“ Wer das Kopftuch zum Symbol des Extremismus erkläre, der treffe die Frauen in ihrem Streben nach Erwerbstätigkeit – ein Verbot für die Schule würde die Chancen muslimischer Frauen in anderen Berufen verringern. „Damit werden muslimische Frauen, ob sie das Kopftuch nun freiwillig tragen oder nicht, gesellschaftlich ausgegrenzt und in den privaten Raum zurück gedrängt.“ kawe