Speisesalz statt Atommüll

Verwaltungsgericht erlaubt Salzabbau am Gorlebener Salzstock. Kernkraftgegner erhoffen sich davon, die Endlagerung von Atommüll verhindern zu können

HANNOVER taz ■ Zehn Tage vor dem nächsten Castor-Transport in das Zwischenlager Gorleben haben die Atomkraftgegner aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen ordentlichen Erfolg verbuchen können: Das OVG verpflichtete am Donnerstagabend das niedersächsische Landesbergamt, die Übertragung von Salzabbaurechten am Gorlebener Salzstock auf die „Salinas Salzgut GmbH“ endlich zu genehmigen. Damit ist der Abbau von Speisesalz in Gorleben, mit dem Salinas auch die Endlagerung von Atommüll im dortigen Salzstock verhindern will, ein gutes Stück näher gerückt.

Das OVG bestätigte mit seinem Urteil, gegen das es keine Revision zuließ, in zweiter Instanz eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg, das das Bergamt auch zur Genehmigung des Pachtvertrages verpflichtete, den Salinas schon 1996 mit Andreas Graf Bernstorff abgeschlossen hatte. Mit dem Vertrag pachtete die wendländische Salzabbaugesellschaft ein Waldstück unweit von Zwischenlager und Endlagerbergwerk samt dem Abbaurecht am darunter liegenden Salz, das der Familie Bernstorff gehört.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes war das in dem Rechtsstreit beigeladene Bundesamt für Strahlenschutz als Besitzer des Endlagerbergwerks in Berufung gegangen und hatte geltend gemacht, sein Bergwerk werde möglicherweise durch den Salzabbau in Mitleidenschaft gezogen. Das Oberverwaltungsgericht urteilte jedoch, es sei „derzeit nicht absehbar“, dass das Vorhaben von Salinas „mit dem Erkundungsbergwerk Gorleben notwendigerweise unvereinbar“ sei. Entsprechende Bedenken müssten im gesonderten bergrechtlichen Zulassungsverfahren geklärt werden. Den bergrechtlichen Antrag auf Zulassung des so genannten Rahmenbetriebsplans für den Salzabbau hat Salinas schon gestellt.

Nach Angaben des Hamburger Anwalts von Salinas, Nikolaus Piontek, müssen die Bergbehörden bei der Beurteilung des Salzabbauplans klare Regeln befolgen. Der Salzabbau sei 278 Meter und damit weit genug vom bislang existierenden Erkundungsbergwerk entfernt, sagt Piontek. Zwar liege das Vorkommen in einem Gebiet, das für die Endlagerpläne vorgesehen sei. Aber der Staat habe das im Besitz der Familie Bernstorff befindliche Salz nie enteignet und könne daher auch den Abbau nicht verbieten. JÜRGEN VOGES