gelöbnisfeier
: Prozesswelle wegen Demo-Protest

Die Demonstrationen gegen das Bundeswehrgelöbnis auf dem Rathausmarkt vom 16. Juni haben ein juristisches Nachspiel. Heute beginnt der erste Prozess gegen einen Protestierer: Dem Angeklagten wird Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Er selbst will dagegen lediglich einem Menschen zu Hilfe geeilt sein, der in der so genannten „Sicherheitszone“ von Zivilfahndern wegen der Benutzung einer Trillerpfeife verprügelt worden sein soll.

Der Prozess ist nur der Auftakt einer Reihe von Verfahren, die aus „nichtigen und konstruierten Vorwürfen“, so die Soli-Gelöbnix-Gruppe, vorbereitet werden. Die Palette der Vorwürfe reicht von „Teilnahme an einer unangemeldeten oder verbotenen Versammlung“, „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ bis zum „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“.

„Mit den Prozessen soll ein Klima geschaffen werden, das Angst macht, vor weiteren Aktivitäten“, so die Soli-Gruppe. „Wer es wagt, seine Meinung zu sagen, soll mit schwerwiegenden Konsequenzen zu rechnen haben.“

Die Gelöbnix-Demo war damals von der Polizei mit strengen Auflagen versehen und auf eine Alternativ-Route vom Rathaus weg umgelenkt worden. Trotz des Demoverbots hatten sich jedoch mehrere ProtestlerInnen direkt zum Militärspektakel vor dem Rathaus aufgemacht, der von 3.500 PolizistInnen und Feldjägern geschützt wurde. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und DemonstrantInnen. KVA

Prozess: Strafjustizgebäude, 14.15 Uhr, Saal 279