Europas Haftbefehl

Bis zu einer Grundgesetzänderung im Jahr 2000 durften deutsche Staatsbürger generell nicht ins Ausland ausgeliefert werden. Seit dem 23. August 2004 aber gilt auch in Deutschland der Europäische Haftbefehl, der faktisch ein europäischer Auslieferungsbefehl ist.

Die neue Regelung erleichtert Auslieferungen auf zweierlei Weise. Zum einen muss bei 32 Deliktsgruppen von Terrorismus bis Korruption nicht mehr geprüft werden, ob die konkrete Tat in beiden Staaten strafbar wäre. Zum anderen müssen auch eigene Staatsbürger ins EU-Ausland ausgeliefert werden. Das heißt, die deutsche Justiz kommt leichter an Verdächtige außerhalb der Staatsgrenze. Allerdings müssen nun erstmals auch Deutsche ausgeliefert werden, damit ihnen in einem anderen EU-Staat der Prozess gemacht werden kann.

Der Deutschsyrer Mamoun Darkazanli ist nicht der Erste, auf den die neue Regelung angewandt wird. So entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm Ende August, dass ein 22-jähriger Westfale nach Spanien ausgeliefert werden kann. Er soll in Valencia eine Kolumbianerin erwürgt haben.

Falls ein Deutscher aufgrund der Regelung im Ausland zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kann er die Haft aber wieder in Deutschland verbüßen. CHR