Bewährungsstrafe für BGS-Beamte

FRANKFURT/M. afp ■ Drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) sind wegen des Todes eines Sudanesen bei seiner Abschiebung aus Deutschland zu einer Bewährungsstrafe von je neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt sprach sie am Montag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Richter sahen nur einen minderschweren Fall und begründeten das mit einer mangelnden Ausbildung beim BGS. Der Sudanese Aamir Ageeb war bei seiner Abschiebung in einem Flugzeug im Mai 1999 so heftig niedergedrückt worden, dass er erstickte. Der Richter Heinrich Gehrke machte den BGS und dessen Ausbildung für den Fall mitverantwortlich. „Das Versagen und die Versäumnisse“ der Vorgesetzten bis in die höchsten Positionen seien „eklatant“.

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