Karin Röpkes Diagnose

Sozialsenatorin: Im Fall C. habe der sozialpsychiatrische Dienst sich nichts vorzuwerfen. Trotzdem nimmt sie den Totschlags-Prozess zum Anlass, ihn begutachten zu lassen

Bremen taz ■ Zurückgewiesen hat Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) die Kritik am sozialpsychiatrischen Dienst (SPSD) im Zusammenhang mit einem Strafverfahren vor dem Landgericht. Der an einer Psychose erkrankte C., der sich derzeit in einem Prozess wegen der Tötung seiner Mutter verantworten muss, sei „seit Jahren umfassend“ unter anderem „durch den Sozialpsychiatrischen Dienst“ betreut worden, so die Senatorin.

Diese Behauptung lasse sich auch belegen, sagte Ressort-Sprecherin Heidrun Ide – war jedoch nicht in der Lage, sie mit Daten zu unterfüttern. In dem Strafverfahren hatte vor einer Woche die Zwillingsschwester des Angeklagten ausgesagt, sie habe immer wieder vergeblich beim sozialpsychiatrischen Dienst um Hilfe gebeten. Ähnliche Erfahrungen schilderte am Montag ein mit der Soziotherapie von C. betrauter Sozialarbeiter im Zeugenstand.

Zugleich erklärte die Senatorin, anlässlich des laufenden Prozesses die Verfassung des SPSD durch einen neutralen Experten von außen begutachten zu lassen. Das geschehe „auch im Interesse und im Einvernehmen mit den MitarbeiterInnen“. Ein Vorhaben, das der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Winfried Brumma, ausdrücklich begrüßte. „Wenn hier Defizite auftreten, muss nachjustiert werden.“ Namentlich die fachliche Fortbildung der SPSD-Mitarbeiter müsse gewährleistet sein, so Brumma. Diese war in dem Prozess bezweifelt worden.

Für „viel zu kurz gesprungen“ hält der Grünen-Abgeordnete Mathias Güldner diesen Ansatz: „Wir brauchen beim Krisendienst fachpsychiatrische Gutachten.“ Ein Krisenteam des SPSD wird bei akuten Vorfällen mit psychisch Kranken hinzugezogen, um über die Frage der Zwangseinweisung zu befinden. Es besteht aus zwei Sozialarbeitern und kann die Hilfe eines Notfallpsychiaters anfordern. Der wird jedoch nur hinzugezogen, wenn der Patient akut gefährlich scheint. Auf diese Weise, so Güldner, überfordere man die Mitarbeiter und bringe sie „unnötig in eine missliche Situation“. Dass durch konsequenten Einsatz von Fachärzten die Kosten des Dienstes erheblich steigen würden, räumt er ein. Aber das dürfe „nicht die entscheidende Rolle spielen“. Es handele sich schließlich „um eine Frage von Leben und Tod“. bes