AUTONUMMER BEHALTEN
: Gebühr rechtens

Die Behörden dürfen eine Gebühr erheben, wenn der Autofahrer sein bisheriges Kennzeichen behalten will. Mit dieser gestern veröffentlichten Entscheidung wies das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage eines Mannes zurück, der eine sogenannte Wunschkennzeichengebühr von 10,20 Euro wieder zurückhaben wollte. (ap)