Selbstgerechte Leitkultur

So jedenfalls stellt sich der Gesetzentwurf Baden-Württembergs nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts dar: Er soll „äußere Bekundungen“ politischer, religiöser oder weltanschaulicher Art verbieten, nimmt aber in einer weiteren Wendung die christlichen Symbole aus.