Kreditkarten-Fahndung bei „Aktion Mikado“ erlaubt

Verfassungsgericht hat keine Einwände, wenn bei Kinderporno-Ermittlungen Daten von Kreditkarten gecheckt werden

FREIBURG taz ■ Die Daten von 22 Millionen deutschen Kreditkartenbesitzern durften bei Kinderporno-Ermittlungen überprüft werden. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Konkret ging es um die „Aktion Mikado“ der Staatsanwaltschaft Halle. Diese war auf eine Internetseite gestoßen, die den Zugang zu kinderpornografischem Material ermöglichte. Nutzer mussten zuvor aber 79,90 Dollar auf ein philippinisches Konto überweisen. Da ein Rechtshilfeersuchen an die Philippinen zu lange gedauert hätte, fragte die Staatsanwaltschaft bei der Kreditkartenwirtschaft an. Diese überprüfte freiwillig – wohl um eine Beschlagnahme aller Daten zu vermeiden – alle Inhaber von MasterCard- und Visa-Kreditkarten, ob sie 79,90 Dollar auf das philippinische Konto überwiesen hatten. Es ergaben sich 322 Treffer, deren Personalien an die Polizei übermittelt wurden.

Das Verfassungsgericht sah durch diese Aktion keine Grundrechte verletzt. Im Falle der 22 Millionen Kreditkartenbesitzer liege schon kein Eingriff in das Datenschutz-Grundrecht vor, weil nur die Daten der 322 Verdächtigen an die Polizei weitergegeben wurden. Die Daten der übrigen Millionen Menschen seien bei den Banken nur „anonym und spurenlos“ überprüft worden. Karlsruhe hielt auch kein neues Gesetz für die Kreditkartenfahndung für erforderlich. Die Maßnahme sei wegen ihrer geringen Intensität von Paragraf 161 der Strafprozessordnung gedeckt, der Ermittlungen aller Art rechtfertigt.

Eine gesetzliche Aufzählung aller kriminalistischen Methoden sei nicht erforderlich, urteilte das Bundesverfassungsgericht. (Az: 2 BvR 1372/07) CHRISTIAN RATH