Rot-grüner Ökostrom-Kompromiss

Clement und Trittin einigen sich auf neues Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien. Das Ergebnis fällt gemischt aus. Für die Windmüller gibt es künftig weniger Geld, Landwirte bekommen für Biogas mehr. Große Stromverbraucher werden geschont

aus Freiburg BERNWARD JANZING

Es war ein langer Kampf: Der grüne Umweltminister Jürgen Trittin konnte gestern die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die ursprünglich für den Sommer geplant war, präsentieren. Mit dem neuen EEG wird nun endlich wieder Rechtssicherheit für den Ausbau der Ökostromerzeugung geschaffen.

Das hat lange gedauert: Schon Ende Januar hatte Trittin in einem Eckpunktepapier das neue EEG entworfen, das aber geriet in die Mühlen der Lobbyisten. So sah sich auch Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) mehr der Kohle als den erneuerbaren Energien verpflichtet – und intervenierte mehrfach. Die großen industriellen Stromverbraucher machten Druck, weil sie die Mehrkosten des Ökostroms, die auf alle Stromverbraucher umgelegt werden, nicht länger tragen wollten.

Am Ende kam Trittin den Kritikern entgegen: Unternehmen, die jährlich mehr als 10 Millionen Kilowattstunden verbrauchen, sollen künftig entlastet werden. Bisher galt das erst ab 100 Millionen Kilowattstunden. Entlastung winkt auch, wenn der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung 15 Prozent (statt bisher 20) ausmacht.

Auch die neuen Vergütungssätze waren heftig umstritten. Ergebnis: Der Preis für Windstrom fällt künftig geringer aus. Gegenüber dem laufenden Jahr soll es demnächst an guten Küstenstandorten 6,3 Prozent weniger für die Kilowattstunde geben, an guten Binnenlandstandorten 2,3 Prozent weniger. Für neue Anlagen gibt es weniger Geld, die Vergütung wird pro Jahr um 2 Prozent (bisher: 1,5 Prozent) zurückgefahren.

Für windschwache Standorte soll das EEG überhaupt nicht mehr gelten: Anlagen, die weniger als 65 Prozent eines festgelegten Referenzertrags erreichen, fallen komplett aus dem Gesetz heraus. Für Offshore-Anlagen wurde ein Satz von 9,1 Cent je Kilowattstunde festgeschrieben, sofern die Anlagen bis 2010 ans Netz gehen.

Für Solarstrom wird es im nächsten Jahr unverändert 43,4 Cent je Kilowattstunde geben. Solaranlagen auf Gebäuden erhalten einen Zuschlag, der bei einer Leistung bis 30 Kilowatt bei 14 Cent und darüber bei 11,6 Cent liegt. Zusätzliche 5 Cent gibt es für Fassadenanlagen. Um einen „Fadenriss“ in der Solarbranche – sie leidet seit dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Förderprogramms unter einer Flaute – zu vermeiden, soll die Vergütung rückwirkend für Anlagen gelten, nach dem 1. Januar 2004 ans Netz gehen. Dies ist wichtig, weil das Gesetz frühestens im Frühjahr in Kraft treten kann.

Gute Nachrichten gibt es auch für Landwirte: Für Biogasanlagen bis 150 Kilowatt Leistung gibt es künftig 11,5 Cent je Kilowattstunde; bisher waren es nur rund 10 Cent. Hinzu kommt ein Bonus von 2,5 Cent für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und ein weiterer Cent bei Nutzung innovativer Techniken, wie etwa Brennstoffzellen. Neu aufgenommen ins EEG werden große Wasserkraftwerke bis 150 Megawatt Leistung. Verbessert wird auch die Vergütung für Strom aus Geothermie (Erdwärme).