Härtefall:Kommission

Die NRW-Härtefallkommission bleibt wählerisch

„1.000 Ausländern hat die Härtefallkommission verholfen, ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern“, lobte gestern NRW-Innenminister Fritz Behrens die Einrichtung, die seit acht Jahren besteht. Ihr gehören jeweils ein Mitglied des Innen- und des Sozialministeriums sowie sechs weitere Vertreter der Kirchen und Flüchtlingsorganisationen an. Der Kommission sei es gelungen, so Behrens weiter, „von einem anfangs mehr als umstrittenen Gremium zu einer bei den Praktikern der Ausländerbehörden und bei den Vertretern aller politischen Parteien akzeptierten Einrichtung zu werden“.

Dass die Kommission viel Akzeptanz erfährt, wundert nicht: Der Härtefall wird nur einem kleinen Anteil der von Abschiebung bedrohten Migranten attestiert. Das wird sich auch mit der gesetzlichen Verankerung der Institution durch das neue Zuwanderungsgesetz nicht ändern. Die Härtefallkommission soll zwar auch „über bestehende Gesetzesregelungen hinaus“ Abschiebungen stoppen können. Auf keinen Fall soll jedoch ein neuer rechtlicher Klageweg geschaffen werden. Während sich die Asyllobby wünscht, dass im neuen Landesgesetz das Innenministerium in letzter Instanz über einen Härtefall entscheidet, sieht der neueste Referentenentwurf vor, dass die Entscheidung über Glück oder Unglück des Falles bei den Ausländerämtern bleibt. Das Problem aus Sicht der Flüchtlingshelfer: Ein Ausländeramt, das vorher die Abschiebung eines Migranten beschlossen hat, wird sich nach gegenteiliger Empfehlung der Kommission nicht umentscheiden.

Für 60.000 Menschen in NRW steht eine Abschiebung weiter bevor. Dagegen gibt es aus Sicht der Flüchtlingshelfer nur das Mittel, endlich eine Altfallregelung für lange hier lebende Flüchtlinge schaffen. Die ist jedoch im Zuwanderungsgesetz nicht vorgesehen.

NATALIE WIESMANN