Kampfhunde in Karlsruhe

KARLSRUHE taz ■ Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über das Bundesgesetz „zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“. Rund 80 Züchter und Hundehalter hatten gegen das Gesetz geklagt, das Einfuhr, Züchtung und den Handel mit bestimmten Kampfhunden verbietet. Konkret wird an vier Rassen, darunter Bullterier, und ihren Kreuzungen angesetzt. Der Verband für das deutsche Hundewesen hält schon den Ansatz für falsch: „Kein Hund wird gefährlich geboren, sondern vom Menschen so gemacht.“ Für den Bund verteidigte Gerhard Robbers die Rasselisten: „Bestimmte unzuverlässige Halter haben eben Vorlieben für bestimmte Rassen.“ Sollte Karlsruhe Rasselisten ablehnen, dürften viele Landesgesetze scheitern. Strittig war auch, ob der Bund überhaupt ein Gesetz gegen Kampfhunde erlassen durfte. Gestützt war es nämlich auf die Bundeskompetenz für den Tierschutz. Das Urteil wird Anfang 2004 erwartet. CHR