Plage der Paparazzi

Europäische Richter befassten sich gestern in Straßburg mit einer Klage der Prinzessin Caroline von Monaco gegen das fotofreundliche deutsche Recht

aus Straßburg CHRISTIAN RATH

Caroline von Monaco will endlich die Paparazzi loswerden. Fotos, die die Prinzessin beim Einkaufen oder beim Sport zeigen, sollen künftig nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Dies will sie mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erreichen. Gestern fand die mündliche Verhandlung statt.

Caroline selbst war zwar nicht gekommen, aber ihr Anwalt Matthias Prinz schilderte sehr eindringlich die Situation der Prinzessin. „Sie ist rund um die Uhr von Fotografen belauert, die auf einen originellen Schnappschuss hoffen. Nie kann sie unbeobachtet das Haus verlassen, sie fühlt sich wie ein Tier im Zoo.“ Selbst wenn keine Fotografen zu sehen sind, könne Caroline sich nicht sicher fühlen, „denn die Paparazzi verstecken sich oder warteten in der Ferne mit ihren Teleobjektiven.“

Prinz griff insbesondere die deutsche Rechtsprechung an, die der Prinzessin kaum Schutz vor den ständigen Nachstellungen böte. Tatsächlich gilt Caroline in Deutschland als Person der Zeitgeschichte und darf deshalb in der Öffentlichkeit auch ohne ihr Einverständnis fotografiert werden. 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch die Prominenten-Berichte der Illustrierten von der Pressefreiheit geschützt sind – weil sie „Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen“ gäben, so die Verfassungsrichter.

Nur einen kleinen Erfolg erzielte Caroline damals. Ihre Kinder sind für die Paparazzi tabu, damit sie nicht in der Entwicklung gestört werden. Zuvor hatte außerdem der Bundesgerichtshof entschieden, dass es auch in der Öffentlichkeit „Orte der Abgeschiedenheit“ geben kann, etwa in einem Restaurant, wo auch erwachsene Promis nicht fotografiert werden dürfen.

Anwalt Prinz genügen diese Einschränkungen jedoch nicht. „Caroline will auch beim Reiten oder Einkaufen nicht ständig verfolgt werden. Und solche Tätigkeiten kann sie nun mal nicht im eigenen Wohnzimmer ausüben.“ Um die Richter zu beeindrucken, hatte er einige dieser Fotos stark vergrößern lassen und auf neun jeweils meterhohen Kartons in den Gerichtssaal mitgebracht: Caroline mit der Einkaufstasche, Caroline auf dem Pferd, Caroline beim Tennisspiel.

Besonders ärgerlich sei, so Prinz, dass alle Fotos in Frankreich entstanden sind, wo die Prinzessin auch lebt – obwohl dort die Veröffentlichung derartiger Bilder sogar ausdrücklich verboten sei. „Aber weil die Fotos von deutschen Zeitungen gerne gekauft werden, geben die Fotografen keine Ruhe.“

Auch Deutschland solle deshalb künftig das „Recht auf Privatheit“ achten, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist. Als Vertreter der Bundesregierung warnte jedoch Ansgar Ohly davor, ausgerechnet das französische Recht zum Maßstab zu nehmen. „Die Franzosen sind beim Schutz der Privatsphäre extrem streng“, referierte der Bayreuther Rechtsprofessor, „dagegen ist in England das Recht am eigenen Bild überhaupt nicht geschützt.“ Deutschland befinde sich bei dieser Abwägung im Mittelfeld, so Ohly.

„Was hätte die Klägerin eigentlich von einem Verbot in Europa“, so fragte am Ende einer der Richter, „wenn die Bilder in den USA oder im Fernen Osten immer noch verkauft werden können?“ Doch Prinz sah die Sache ökonomisch: „Je mehr Märkte wegfallen, umso weniger lohnt es sich für die Fotografen, meine Mandantin rund um die Uhr zu belagern.“

Das Urteil wird im Frühjahr nächsten Jahres erwartet.