Polizei darf Anrufe checken

FREIBURG taz ■ Die Polizei darf auch künftig Telefonverbindungsdaten der Bürger abfragen: Sie erfährt, wer mit wem wie lange spricht. Dies wollte gestern nach Redaktionsschluss der Bundestag beschließen. Das Parlament verlängerte damit eine entsprechende Regelung in der Strafprozessordnung um weitere drei Jahre. Alle Fraktionen wollten dabei auch einer begleitenden Resolution zustimmen. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, bis zum 30. 6. 2007 zu berichten, wie häufig und aus welchen Anlässen die Polizei auf Verbindungsdaten zugreift. Ob der Bericht viel bringt, ist jedoch fraglich, denn für die Polizei sind die Länder zuständig. Man hätte zwar eine Auskunftspflicht der Länder ins Gesetz schreiben können. In diesem Fall aber hätte vielleicht der Bundesrat das gesamte Projekt zum Scheitern gebracht. Den Grünen wäre das gleichgültig gewesen, nicht aber der Partei von Innenminister Otto Schily: Vor drei Wochen hatte die SPD ihre Bereitschaft zu einer ergänzenden Resolution sogar kurzfristig zurückgezogen. CHR