Ein Scheingeschäft?

Die Köpfe der Bremer Hilfe stehen seit Wochen vor Gericht. Gestern ging‘s um den Verkauf von Druckmaschinen

Bremen taz ■ Der Prozess gegen die Chefs der „Bremer Hilfe zur Selbsthilfe“ (taz berichtete) wird sich wohl bis nächstes Jahr hinziehen. Die Sachverhalte des Betrugs-Vorwurfes im Bereich der Drogenhilfe sind kompliziert.

Gestern ging es um Punkt 15 der Anklage: 1995 hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bremerhaven, bei der Volker Tegeler Geschäftsführer ist, dem Verein „Bremer Hilfe“, wo er Vorsitzender ist, eine Rechnung über 85.000 Mark geschrieben. Dafür sollten am 31.10.1995 zwei Druckerei-Maschinen geliefert werden, steht im Vertrag. Ein Scheingeschäft, sagt die Staatsanwaltschaft. Das Problem: Im Kaufvertrag steht nicht, um welche Maschinen es sich gehandelt hat.

Kein Scheingeschäft, insistierte gestern der Tegeler-Verteidiger und legte zum Beweis den Jahresbericht der Bremer Hilfe von 1990 vor – sowie einen taz-Artikel über die neu gegründete Regenbogendruckerei vom 7.7.1990. In der taz wurde von Druckmaschinen, die „fast ins Technik-Museum“ gehörten, berichtet. 1995 verkauft, 1990 schon da, wunderte sich eine Schöffin über die verkehrte Reihenfolge. Ganz einfach, erklärte Tegeler: Alte Druckmaschinen hätten in den 80er Jahren in einer Garage der AWO herumgestanden. Es gibt darüber auch keinen Zahlungsvorgang in den Büchern der AWO. 1990 seien sie für die neue Regenbogendruckerei zur Verfügung gestellt worden. Auch darüber gibt es keinerlei Schriftverkehr. 1995 wurde dann die Rechnung geschrieben, eben über 85.000 Mark. Als die Kripo im Jahr 2000 die Druckerei durchsuchte, fand sie keinen Hinweis in der Inventarliste und keine Maschine. Klar, sagt der Anwalt, waren ja auch alte Maschinen gewesen. kawe