Thierse darf hart bleiben

Die Schatzmeister von CDU, FDP, SPD und Grüne sind mit einem Vorstoß gescheitert, die Kontrolle von Parteispenden aufzuweichen. Verfehlungen bis 1.000 Euro sollten als Bagatelle gelten, Kontrollmöglichkeiten beschnitten werden

VON DANIEL SCHULZ

Die staatliche Kontrolle über die Einnahmen von Parteien wird vorerst nicht gelockert. Ein entsprechender Vorstoß der Schatzmeister von Union, FDP, SPD und Grünen wurde von den Rechtsexperten der Fraktionen gestoppt. Christian Ströbele, Fraktionsvize der Grünen sagte, damit seien „die Befürchtungen ausgeräumt, dass die Parteien versuchen, sich vor Sanktionen zu schützen“.

Eine Arbeitsgruppe der Rechtsexperten im Bundestag überarbeitet derzeit im Auftrag der Fraktionsspitzen das Parteiengesetz. Die Zeit drängt, denn das Gesetz ist die Grundlage, auf der die Parteien ihre Rechenschaftsberichte verfassen. Und dafür ist nur noch bis Ende des Jahres Zeit. Bereits Anfang September nutzten die Schatzmeister von CDU-Mann Wolfgang Peiner bis Grünen-Kassierer Dietmar Strehl die Zeitnot für einen grundsätzlichen Einwand. Für die Rechenschaftsberichte müsse jede kleine Unregelmäßigkeit nachgeprüft werden, das sei zu aufwändig. Deshalb forderten sie, dass die Bundestagsverwaltung geringfügige Fehler nicht mehr verfolgen solle. Außerdem sollte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) zweifelhafte Rechenschaftsberichte nicht mehr von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchsehen lassen können.

Die Schatzmeister präsentierten einen Gesetzentwurf, aus dem der Spiegel zitierte: „Unrichtigkeiten, die im Einzelfall 1.000 Euro nicht übersteigen, bleiben außer Betracht.“ Eine „Bagatellgrenze“ von 1.000 Euro sollte eingeführt werden, Thierses Beamte sollten Fehler unterhalb dieser Summe nicht mehr beachten. Dass sie ihre Parteien vor Sanktionen schützen wollten, bestritten die Schatzmeister. Für SPDlerin Inge Wettig-Danielmaier waren 1.000-Euro-Grenze und Wirtschaftsprüferverbot für Thierse „technische Korrekturen.“

Doch schon im September überwog die Skepsis – sowohl CDU-Rechtsexperte Norbert Röttgen als auch Ströbele kritisierten die Versuche, das Parteiengesetz aufzuweichen. In der vergangenen Woche kam das Aus für die Pläne der Schatzmeister. „Die Formulierung Einzelfall ist nebulös“, sagt Ströbele, „was ist, wenn es hundert Einzelfälle gibt?“ Das Stückeln von großen Spenden an eine Partei könnte so kaum noch bestraft werden. „Das ist vermintes Gelände“, sagt auch der SPD-Rechtsexperte Dieter Wiefelspütz. Gerade nach den Skandalen der Bundes- und der Hessen-CDU wolle man alles vermeiden, „was eine Stückelung großer Spenden begünstigt.“

Dennoch zeigen Ströbele und Wiefelspütz Verständnis für das Anliegen ihrer Kassenwarte. „Die Bundestagsverwaltung kann nicht jedes Mal mit voller Kraft einschreiten, wenn ein Ortskassierer vergisst, 36 Euro aufzuschreiben“, sagt Ströbele. Auch Wiefelspütz will das Parteiengesetz in manchen Punkten unkomplizierter machen. „Die Materie ist aber zu schwierig, um das jetzt übers Knie zu brechen“, sagt der SPDler. Im nächsten Jahr werde man sich wohl noch einmal mit dem Gesetz beschäftigen müssen.