St. Pauli nicht zu retten

Der Arbeitsgerichtsprozess der Ex-Geschäftsführerin gegen den FC St. Pauli wird mit einer Beweisaufnahme fortgeführt – und dürfte so den Verein weiter beschäftigen

Damit hatten St. Paulis Präsident Corny Littmann und sein Anwalt Johannes Patett nicht gerechnet. Unerwartet wurde der arbeitsrechtliche Fall der ehemaligen Geschäftsführerin und jetzigen Klägerin Tatjana Groeteke gegen den FC St. Pauli auf eine grundsätzliche Ebene gehoben: Arbeitsrichter Eelbo stellte die Vertretungsberechtigung des seinerzeitigen Interimspräsidenten Littmann für den Verein in Frage – was die fristlose Kündigung gegen Groeteke unwirksam machen könnte.

„Wenn in der Satzung keine festgeschriebene Frist zur Anfechtung der Wahlen (Wahl des Aufsichtsrates auf der Mitgliederversammlung im November 2002, die des Präsidiums Ende Februar 2003, d. Red.) steht, bleibt die Vertretungsberechtigung offen“, so Eelbo. Später gestand er allerdings ein, dass die endgültige Wahl durch „die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des Vereins“ vorangegangene Fehler korrigieren könne – gemeint war hier die umstrittene Aufsichtsratswahl, gegen die alle Klagen zurückgezogen wurden.

Nachdem im Laufe des Prozesses keine gütliche Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte, geht es nun um die Beweisaufnahme. „Wir sehen dem gelassen entgegen“, erklärte Littmann, der die gegen Groeteke erhobenen Vorwürfe beweisen muss, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. Von den vier Punkten, die zur Kündigung führten, stellen lediglich zwei für Richter Eelbo triftige Gründe dar: Groetekes vermeintliche persönliche Bereicherung sowie die mögliche Aufsetzung von Scheinverträgen, etwa mit Jugendtrainer Dirk Zander. Weitere Vorwürfe, geduldete Schwarzarbeit und die Anlage so genannter „schwarzer Kassen“, würden lediglich für eine Abmahnung reichen.

Die Beweisaufnahme im Januar könnte weiteres Licht ins Dunkel bringen: Das alte Präsidium um Reenald Koch, Christian Pothe und Stephan Beutel wird wohl vor Gericht erklären müssen, ob Groeteke in seinem Namen Scheinverträge abgeschlossen hat oder allein dafür verantwortlich ist. In einer schriftlichen Erklärung an den Aufsichtsrat hatte Koch vor Monaten nur über sein Unwissen berichtet, auch Beutel beteuerte bislang, weder von Kassen noch Verträgen etwas gewusst zu haben. Pothe äußerte sich noch gar nicht. Oke Göttlich