Aufsicht über Feuerbergstraße

Der Senat hat gestern beschlossen, eine Aufsichtskommission für das geschlossene Heim in der Feuerbergstraße einzurichten. Diese soll das Heim besuchen und prüfen, ob es die erzieherischen Aufgaben angemessen erfüllt und die Rechte der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Eltern gewahrt werden. Die gleiche Aufgabe soll die Kommission auch in geschlossenen Jugendeinrichtungen außerhalb der Stadt erfüllen, soweit dort Minderjährige aus Hamburg untergebracht sind. Laut Senatsbeschluss sollen der Kommission eine auf dem Gebiet der Heimerziehung erfahrene Fachkraft, ein Jugendpsychiater oder -psychologe, ein Richter, ein Mitarbeiter der Sozialbehörde sowie zwei weitere Mitglieder angehören. Der Senat hat die Einrichtung der Kommission beschlossen, obwohl seiner Auffassung zufolge schon jetzt sichergestellt ist, dass die Feuerbergstraße rechtsstaatlichen Prinzipien entspricht und die pädagogische Betreuung der Kinder den hohen fachlichen Anforderungen genügt. Dennoch ein Aufsichtsgremium zu schaffen, hatte die Bürgerschaft bereits im Mai vom Senat verlangt. Zuvor hatte sich der Landesjugendhilfeausschuss dafür ausgesprochen. Durch ein solches Gremium sollen vor allem die Jugendlichen selbst mit ihren Beschwerden Gehör finden. EE