Parteien & Geld

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, heißt es im Grundgesetz. Deshalb bekommen sie auch Geld aus dem Staatshaushalt. Seit 1992 darf der Staat die gesamte Tätigkeit der Parteien mitfinanzieren, das Parteiengesetz stellt allerdings sicher, dass keine Partei zu mehr als der Hälfte von staatlichen Einnahmen lebt. Die Parteien sollen nicht den Anreiz verlieren, sich um Mitglieder und Spender zu bemühen. Außerdem wurden die Staatszuschüsse gedeckelt: Mehr als 133 Millionen Euro sind pro Jahr nicht zu verteilen. Haben die Parteien zusammen höhere Ansprüche, wird bei allen proportional gekürzt.

Der größte Nutznießer bei der Parteienfinanzierung ist derzeit die SPD. Sie bekam 2003 rund 47,6 Millionen Euro, gefolgt von der CDU (43,9 Millionen Euro), der CSU (13 Millionen Euro) und den Grünen (8,65 Millionen Euro). Einschließlich der PDS kamen die etablierten Parteien zusammen auf rund 129,7 Millionen Euro. Elf weitere, darunter die beiden in Karlsruhe klagenden Parteien, Die Grauen und die ÖDP, mussten sich den Rest von 3,7 Millionen Euro teilen.

Nach derzeitigem Stand hätte nur eine Partei bei Inkrafttreten der jetzt gestoppten Gesetzesnovelle auf Zuschüsse verzichten müssen: die Freie Wählergemeinschaft Rheinland-Pfalz, die nur dort bei Landtagswahlen angetreten war. CHR, AFP