Arme Kranke

Sozialhilfeempfänger künftig über Krankenkasse versorgt

Ab dem kommenden Jahr haben auch SozialhilfeempfängerInnen eine Krankenkasse. Die Sozialbehörde hat gestern mitgeteilt, dass sie dann allen anderen gesetzlich Versicherten gleichgestellt sein sollen. In den kommenden Tagen werden die HilfeempfängerInnen schriftlich aufgefordert, sich für eine Krankenkasse zu entscheiden.

Bisher werden die Behandlungskosten zwischen den ÄrztInnen und dem Sozialamt beglichen. In Zukunft erstatten die Sozialämter die Kosten an die Krankenkassen, die mit den Arztpraxen und Kliniken abrechnen. Die SozialhilfeempfängerInnen verfügen dann über eine Krankenversichertenkarte. Ausgenommen von der Neuerung bleiben allerdings Flüchtlinge, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur eingeschränkt medizinisch versorgt werden. EE