Der Trick mit der Sparsamkeit

Drei Ministerpräsidenten wollen den Öffentlich-Rechtlichen an den Kragen

Die Länderchefs von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen werden heute auf der Ministerpräsidenten-Konferenz in München einen neuen Rundfunk-Staatsvertrag mit einer radikalen Streichliste vorschlagen. Erwogen wird nicht nur die ersatzlose Streichung von 22 Fernseh- und Radioprogrammen der ARD, sondern auch die Fusion von Arte und 3Sat. Ziel sei es, ARD und ZDF zu mehr Sparsamkeit zu zwingen und die geplante Erhöhung der Rundfunkgebühr von 16,15 Euro zu verhindern.

16 Radioprogramme sollen verschwinden, dazu bis 2007 jede 20. Stelle bei ARD und ZDF, dem Kinderkanal wird die eben erst vollzogene Programmverlängerung bis 21 Uhr gestrichen, die digitalen TV-Sender von ARD-EinsExtra bis ZDF-doku stillgelegt.

Die unabhängige Gebührenkommission (KEF) hatte eine Gebührenerhöhung um 1,07 Euro zum Januar 2005 vorgeschlagen. Damit würden die Gebührenerlöse der öffentlich-rechtlichen Anstalten von 6,5 Milliarden auf 7,0 Milliarden Euro steigen.

Das Positionspapier von Edmund Stoiber (CSU), Georg Milbradt (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) bedeutete „eine Veränderung des bisher gültigen Verständnisses von Rundfunkfreiheit und Staatsferne“, erklärte ZDF-Indentant Markus Schächter am Dienstag im Mainz. Arte-Direktor Hans Walter Schlie kritisierte, der Sparvorschlag ziele ausgerechnet auf den Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: die Kultur. Zudem könne der Vertrag für den deutsch-französischen Gemeinschaftssender Arte nicht einseitig verändert werden.

Der ARD-Vorsitzende Jobst Plog nannte den Vorstoß „einen der massivsten Eingriffe in die Rundfunkverfassung der Bundesrepublik“. Er ziele darauf ab, ARD und ZDF die digitale Zukunft „abzuschneiden“, aber auch die analoge Gegenwart deutlich einzuschränken. Dies diene vielleicht den Interessen der kommerziellen Fernsehkonzerne in München und Köln, so der ARD-Vorsitzende weiter, widerspreche aber der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der Vorstoß der drei Politiker untergrabe die Stellung und Autorität der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts staatsfrei zusammengesetzten Gebührenkommission KEF, deren Unabhängigkeit europaweit als vorbildlich anerkannt sei. Die ARD ist laut Plog generell „reformfähig“, wie sie in der Vergangenheit immer wieder bewiesen habe. STG/FRA