„Pro Köln“ sieht sich weggespart

Die Klage der rechtsextremen „Pro Köln“ gegen die Kürzung der Mittel für die Arbeit im Rat hat laut Stadtsprecher Höver keine Chance. Der Ratsbeschluss sei „rechtskonform“

KÖLN taz ■ Die Stadt muss sparen. Da wollten die Ratsmitglieder mit gutem Beispiel vorangehen, und so änderten sie mit großer Mehrheit am 14. Oktober bei der ersten Ratssitzung der neuen Wahlperiode die Zahlungsmodalitäten für Ratsarbeit. Mit Erfolg: Der entsprechende Haushaltsposten sank um 50.000 Euro auf jetzt 1,736 Millionen Euro. Als Folge bekommen Fraktionen zwischen vier (Mindeststärke) und sechs Mitgliedern künftig nur noch eine „halbe“ Bürokraft aus Steuergeldern bezahlt; in der vergangenen Wahlperiode war es – etwa für die vier FDP-Ratsmitglieder – noch eine ganze.

Dass die bei der Kommunalwahl mit vier Vertretern erstmals in den Rat gewählte rechtsextreme „Pro Köln“ von der Neuregelung betroffen ist, ist sicherlich ein nicht unwillkommener Nebeneffekt. Daher verwundert es nicht, dass die selbst ernannte „Bürgerbewegung“ nun dagegen gerichtlich vorgeht. Beim Verwaltungsgericht Köln hat sie den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, um den „grob rechtswidrigen“ Ratsbeschluss zu kippen. Als „chancenlos und ungerechtfertigt“ erachtet Stadtsprecher Ulrich Höver diesen Antrag. „Der Ratsbeschluss ist rechtskonform“, sagte er der taz, der Rat habe das Recht, über die Finanzierung der Ratsarbeit zu entscheiden. Wenn der Kuchen unter mehr Fraktionen als bisher verteilt werden müsse, bliebe für die einzelne Gruppe oder Fraktion eben weniger übrig.

Die Ratsmitglieder haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung ihrer Arbeit, so Höver. Jedes Mitglied erhält derzeit in Köln 450 Euro monatlich. Davon sind unter anderem Büromaterial, Taxi, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit und Fachzeitschriften zu zahlen. „Über die Verwendung der Geldleistungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen“, schreibt die Gemeindeordnung vor. Gruppen – weniger als vier Ratsmitglieder – steht ein Büroraum zu, Telefongebühren werden zum Teil übernommen. Fraktionen haben, abhängig von ihrer Größe, Anspruch auf mehrere Räume. Entsprechend variiert die Übernahme von Porto- und Telefongebühren. Maximal werden rund 7.700 beziehungsweise 11.500 Euro übernommen. Fraktionen mit sieben bis 9 Mitgliedern haben Anspruch auf eine Ganztags-Bürokraft und einen Geschäftsführer, größeren Fraktionen steht mehr Personal zu. Ab 30 Mitgliedern winkt ein Dienstwagen mit Fahrer.

Die stärkere Unterstützung für größere Fraktionen begründet Höver unter anderem damit, dass diese auch in mehr Ausschüssen vertreten sind und dafür auch ihre „sachkundigen Bürger“ betreuen müssen.

Jürgen Schön