LEGAL ODER ILLEGAL

Zehntausende Rumänen arbeiten jährlich im europäischen Ausland, vor allem in der Türkei, Israel, Italien und Spanien, zu einem kleinen Teil auch in Deutschland. Beschäftigt werden die Gastarbeiter zumeist illegal. Legal können sie im Rahmen bilateraler Arbeitskräfteabkommen im Ausland arbeiten. Berlin und Bukarest schlossen 1991 ein solches Abkommen. Im Rahmen dessen dürfen jährlich etwa 3.000 bis 4.000 Rumänen offiziell in Deutschland arbeiten. Die Abkommen geben deutschen Firmen die Möglichkeit, im Rahmen so genannter Werkverträge ausländische Gastarbeiter anzuheuern, wenn sie keine deutschen Arbeitskräfte für bestimmte Tätigkeiten finden. Bedingungen außerdem: Die Gastarbeiter müssen für ihre Arbeit deutschen Tariflohn erhalten. Häufig ist das nur Fassade: Damit nach außen hin, etwa bei Kontrollen des Arbeitsamtes, alles legal aussieht, werden falsche Angaben über Entlohnung und Arbeitszeit gemacht. KV