Keine Akten über Störfall

Schleswig lno ■ Die Umweltorganisation Greenpeace darf laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig die Akten zu einem Störfall im HEW-Atomkraftwerk Brunsbüttel vorerst nicht einsehen. Das habe ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren ergeben, teilte ein Gerichtssprecher gestern mit (Az.: 12 B 16/03). Greenpeace beantragte im Februar 2002 beim Kieler Energieministerium die Akteneinsicht zu einem Störfall vom Dezember 2001. Gegen die genehmigte Einsicht klagte der Kraftwerksbetreiber.