Am Montag bleibt Köln still

KÖLN taz ■ Wer das lange Wochenende schon für den Umzug eingeplant hat, muss umplanen: Am „stillen Feiertag“ Allerheiligen am 1. November ist das verboten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin und beruft sich auf das Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen. Nicht gestattet sind danach zwischen 5 und 18 Uhr auch sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Märkte, Zirkus, der Betrieb von Spielhallen, Volksfeste und andere öffentliche Veranstaltungen, „die der Unterhaltung dienen“. Oper und Puppenspiel sind nur erlaubt, wenn sie „religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters“ sind. Die gleichen Einschränkungen gelten im übrigen für den Volkstrauertag (Sonntag, 14.11.) und Totensonntag (Sonntag, 21.11.), dann allerdings nur zwischen 5 und 13 Uhr. SCH