Öffentliche Attacke

Oberlandesgericht Braunschweig: Namensnennung eines Nazischlägers in taz-Bericht war rechtens

Braunschweig/Hamburg taz ■ Die Tat geschah bei einer öffentlichen Veranstaltung. Danach sollen die Kameraden gefeiert haben. Doch seinen Namen wollte der 19-jährige Aktivist der Jugendorganisation der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht veröffentlicht sehen. Gestern hat das Oberlandesgericht Braunschweig aber verkündet, dass die volle Namensnennung im Rahmen eines taz-Berichts rechtens war.

Rückblende: An die 600 Menschen protestierten am 13. März gegen eine NPD-Europawahl-Kundgebung auf dem Marktplatz im niedersächsischen Rotenburg. Gegen Ende der Kundgebung holte ein Neonazi mit einem hölzernen Plakatträger weit aus und schlug einem jugendlichen Gegendemonstranten mit voller Wucht gegen den Kopf. Den Schläger schob die Polizei zu seinen Kameraden zurück. „Seht ihr das nicht? Tut was“, riefen die Gegendemonstranten – und riefen den Namen des Täters. Erst daraufhin nahm die Polizei dessen Personalien auf. Der Getroffene erlitt eine schwere Jochbeinverletzung.

Gegen einen Bericht der taz hatte der Rechtsanwalt Klaus Kunze beim Landgericht Göttingen eine einstweilige Verfügung erwirkt, da in einem Zitat der Name des Schlägers genannt wurde. Im Widerspruchsverfahren stellte dann auch das Gericht fest, dass der „Persönlichkeitsschutz“ überwiege. Diese Entscheidung hob nun das Braunschweiger Oberlandesgericht auf. Zuvor hatte es bereits Kunzes Bemühen zurückgewiesen, gegen die bildliche Darstellung des Vorfalls vorzugehen. „Wer derart vor den Augen der Öffentlichkeit agiert“, hieß es im Beschluss, „muss es sich gefallen lassen, vor der an der Berichterstattung über dieses Ereignisse interessierten Öffentlichkeit wiedergegeben zu werden.“

Voraussichtlich nächste Woche erhebt indes die Staatsanwaltschaft Bückeburg wegen der Attacke Anklage gegen den Schläger. Schon im Juni hatte die Polizei die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung abgeschlossen. „Aus unserer Sicht ist die Beweislage eindeutig“, verlautete es aus Polizeikreisen. „Die Verzögerung ist alleine einem Anwaltwechsel geschuldet“, erklärte der leitende Staatsanwalt gestern gegenüber der taz.

Das Opfer der Attacke bleibt skeptisch: „Der hätte mich wohl erst totschlagen müssen, damit schneller gehandelt wird.“ Erst am Montag dieser Woche konnte aus seinem Jochbein eine stabilisierende Stahlplatte entfernt werden. AS