Karlsruhe: Es darf gelockt werden

Zwei Jemeniten, mutmaßliche Terrorhelfer, werden den USA ausgeliefert

FREIBURG taz ■ Zwei Jemeniten, die im Januar am Frankfurter Flughafen verhaftet worden sind, dürfen in die USA ausgeliefert werden. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Es lehnte damit die Verfassungsbeschwerde der beiden Männer ab.

Mohammed Ali Hassan Scheikh el Mojad und sein Leibwächter waren vor einem halben Jahr unter einem Vorwand nach Deutschland gelockt und dort festgenommen worden. El Mojad soll al-Qaida und andere Terror-Organisationen mit Geld, Waffen und Kommunikationsmitteln versorgt haben. Mit ihrer Klage rügten die Jemeniten, das „Herauslocken“ aus ihrem Heimatland sei völkerrechtswidrig gewesen.

Die Richter bewerteten dies nun aber anders. Es gebe keine „allgemeine Regel des Völkerrechts“, die die Anwendung einer derartigen List verbiete, erklärten die Richter. Vielmehr seien Staatenpraxis und Rechtsprechung hierzu international uneinheitlich. Auch ein sonstiges Auslieferungshindernis konnte der Zweite Senat nicht erkennen. Die USA hätten verbindlich erklärt, dass die beiden Jemeniten weder vor ein Militär- noch vor ein Sondergericht gestellt werden. Vielmehr erhielten sie ein ordentliches Strafverfahren. Dies hatte vor einigen Wochen auch beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Ausschlag für die Zulässigkeit der Auslieferung gegeben. CHRISTIAN RATH