Den Gegner überrumpeln

Senat will kommende Woche die Änderung des LBK-Gesetzes durch Bürgerschaftsausschuss peitschen, um das Krankenhausunternehmen zum Jahreswechsel verkaufen zu können. ver.di zieht mit Eilantrag vors Verfassungsgericht

von ELKE SPANNER

Der geplante Verkauf des Landesbetriebes Krankenhäuser (LBK) durch den Senat läuft auf einen Wettlauf zwischen der Regierung und der Gewerkschaft ver.di hinaus. Die Regierungskoalition will bereits kommende Woche entscheidende Schritte tun, um das Krankenhausunternehmen noch zum Jahreswechsel zu verscherbeln – und ignoriert neben dem Volksbegehren „Gesundheit ist keine Ware“ auch die Verfassungsklage gegen den Verkauf, die ver.di beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht hat. Wegen des Zeitdruckes bereitet die Gewerkschaft nun einen Eilantrag an das Gericht vor.

Bereits diesen Montag will der Senat die für den Verkauf erforderliche Änderung des LBK-Gesetzes durch den Haushaltsausschuss peitschen. Am Dienstag will er selbst den Verkauf offiziell beschließen. Stoppt das Verfassungsgericht das Verfahren dann nicht, wird die Bürgerschaft bereits am 26. November die erste Lesung des Gesetzes abhalten. Das könnte dann zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Kürzlich wurde bekannt, dass die Vertragsverhandlungen mit dem mutmaßlichen Käufer, der Asklepios GmbH, so gut wie abgeschlossen sind. Zwar hat Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) dementiert, bereits seine Unterschrift unter die Verträge gesetzt zu haben. Gleichwohl hat er eingeräumt, sich „auf der Zielgeraden zu befinden“. Und Ziel ist, den Verkauf zum neuen Jahr zu realisieren – ehe endgültig über das Volksbegehren entschieden ist, für das ver.di mehr als 100.000 Stimmen sammelte.

Bevor das neue LBK-Gesetz aber in Kraft treten kann, muss es zunächst von der Bürgerschaft in zwei Lesungen beschlossen werden und deshalb spätestens am 26. November das erste Mal auf der Tagesordnung stehen. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, hat die Regierungskoalition das übliche Verfahren erheblich verkürzt: Am Montagnachmittag halten Gesundheits-und Haushaltsauschuss der Bürgerschaft die öffentliche Anhörung ab, zu der alle BürgerInnen eingeladen sind. Gleich anschließend soll der Haushaltsausschuss dann über den Gesetzentwurf abstimmen – ohne vorherigen weiteren Auswertungstermin.

Und ohne zu wissen, ergänzt ver.di-Projektleiter Klaus-Dieter Schwettscher, wie die Verträge aussehen, die der Senat mit dem potenziellen Käufer ausgehandelt hat. Bekannt ist bisher nur, dass die Stadt auf Dauer 25,1 Prozent der Anteile des LBK behalten wird. „Bei der Abstimmung können die Abgeordneten noch nicht wissen, welche Rechte damit beim Senat verbleiben werden“, sagt Schwettscher. Vielmehr seien sie einer „völlig unüblichen und demokratisch höchst zweifelhaften Hetze“ ausgesetzt: „Sie haben keine Informationen und stehen unter immensem Entscheidungsdruck.“

Um „die Demokratie zu sichern und die Abgeordneten vor Überrumpelung zu schützen“, erklärt auch ver.di-Chef Wolfgang Rose, will die Gewerkschaft zumindest vor der ersten Lesung des Gesetzes in der Bürgerschaft das Eilverfahren vor dem Verfassungsgericht beantragen. Das Gericht muss dann abwägen, wer größeren Schaden erleidet: Der Senat, wenn er den Ausgang des Volksbegehrens gegen den Verkauf abwarten muss – oder die BürgerInnen, wenn die Regierung trotz der vielen Gegenstimmen noch diesen Herbst vollendete Tatsachen schafft.