Leichte Klimapflege

BGH erleichtert mit Urteil gegen Wuppertals Ex-OB Kremendahl Kommunalpolitikern das Spendensammeln

FREIBURG taz ■ Kommunalpolitiker können künftig leichter Wirtschaftsspenden für Wahlkämpfe einwerben. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte gestern im Fall des Wuppertaler Ex-OB Hans Kremendahl (SPD) die Korruptionsvorschriften des Strafgesetzbuchs einschränkend aus.

Kremendahl hatte im OB-Wahlkampf 1999 von einem Bauunternehmer 500.000 Mark (256.000 Euro) Unterstützung für die SPD eingeworben und war deshalb wegen Vorteilsannahme angeklagt worden. Seit 1997 sind Zahlungen an Amtsinhaber schon strafbar, wenn sie der „Klimapflege“ dienen.

Das fand der BGH zu weitgehend, weil es auch die Chancengleichheit im Wahlkampf verzerre. Es könne nicht sein, so Richter Klaus Tolksdorf, dass ein Bürgermeister, der um seine Wiederwahl kämpft, auf Großspenden verzichten müsse, während seine Herausforderer, die ja noch keine „Amtsinhaber“ sind, freie Hand hätten.

Die Richter legten deshalb die Korruptionsvorschriften „restriktiv“ aus. Spenden, mit denen ein Amtsträger wegen seiner „allgemeinen politischen Ausrichtung“ unterstützt wird, sind danach nicht strafbar. So dürfen Bauunternehmer künftig Kandidaten finanziell unterstützen, die als besonders investorenfreundlich gelten. Unzulässig sind Spenden erst dann, wenn dadurch mit Blick auf konkrete Projekte der „Eindruck der Käuflichkeit“ entsteht.

Der BGH ging damit allerdings weniger weit als das Landgericht Wuppertal, das schon die Veröffentlichung von Spenden im Rechenschaftsbericht der Partei für strafbefreiend hielt. Der erstinstanzliche Freispruch Kremendahls wurde aufgehoben. Das Verfahren wird vor dem Landgericht Dortmund neu aufgerollt. CHRISTIAN RATH