REN-Förderung geändert

Fördersätze für Biomasseanlagen sinken. Grund: Die Vergütung für Strom wurde zum 1. August erhöht

Noch bis zum 30. November 2004 nimmt das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes NRW (ILS) Förderanträge für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und rationeller Energieverwendung (REN-Programm) entgegen. Die Antragsfristen verlängern sich um einen Monat, um die Kontinuität der Förderung zu verbessern.

Eine weitere Änderung in der novellierten REN-Richtlinie: Der Fördersatz bei Biomasseanlagen sinkt nach Angaben der Energie-Agentur NRW von bisher 25 Prozent auf 15 Prozent der Gesamtkosten, und die maximale Förderung reduziert sich auf einen Betrag von 90.000 Euro. Bisher waren es 150.000 Euro. Neu sei die besondere Förderung der Wärmenutzung. Hier betrage der maximale Förderbetrag 150.000 Euro, wenn mindestens 30 Prozent der in der Biomasseanlage erzeugten Wärme durch Dritte genutzt würden. Die Neuerungen seien notwendig, da die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 1. August 2004 erhöhte Vergütungssätze für den in Biomasseanlagen erzeugten Strom enthält, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert haben. TAZ

Info: www.ren-breitenfoerde rung.nrw.de, Tel. (0 18 03) 10 01 10.