EIGENBEDARF ANGETÄUSCHT
: Schadenersatz winkt

Bei einer Wohnungskündigung wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs hat der Gekündigte Anspruch auf Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof entschied in einem gestern veröffentlichten Urteil, das gelte selbst dann, wenn die Kündigung nicht wirksam gewesen und der Mieter nicht hätte ausziehen müssen (Az.: VIII 231/07). (rtr)