Von der Volkszählung zur Rasterfahndung

25 Jahre Datenschutz in Berlin sind auch ein Spiegel des Verhältnisses der Verwaltung zu ihren Bürgern. Wie zweifelhaft scheinbare Errungenschaften sein können, zeigte nicht zuletzt die Rasterfahndung nach dem 11. September 2001

Als im Jahre 1979 das Amt des Berliner Datenschutzbeauftragten eingeführt wurde, war das Interesse der Berliner noch nicht so groß. Zu den Ersten, die das Amt mit ihren Angaben beschäftigten, gehörten eher die Beamten. Sie sorgten sich nicht um die Transparenz der Bürger, sondern um ihre eigenen Daten.

Vier Jahre später stand das Amt vor seiner ersten großen Herausforderung. Nachdem der Bundestag 1982 das Volkszählungsgesetz beschlossen hatte, formierte sich ab Januar 1983 in Berlin der Widerstand. Mit Erfolg. Ende März stellte Garstkas Vorgänger Hans-Joachim Kerkau an den Innensenator 20 Forderungen. Dieser willigte sofort ein. Doch auch das half nichts. Ende 1983 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Volkszählung für verfassungswidrig. Sie wurde auf 1987 verschoben.

Dass man sich in Westberlin nicht wie sonst üblich bei kommunalen Meldestellen, sondern bei der Polizei melden musste, war den Datenschützern schon immer ein Dorn im Auge. 1986 endlich konnten sie sich durchsetzen. Am 1. April trat die „Entpolizeilichung“ des Meldewesens in Kraft. Doch das war nur ein halber Schritt. Schließlich saßen die Meldestellen des neu geschaffenen Landeseinwohneramts noch immer in den Räumen der Polizei. Mit der Einführung eines neuen Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetze (Asog) im nunmehr vereinten Berlin stand 1992 auch die Frage auf der Tagesordnung, in welchem Umfang personenbezogene Daten zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten gespeichert werden dürfen. Garstka verlor. Daten von Personen, die bislang nicht aufgefallen sind, dürfen bis zu drei Jahre lang gespeichert werden.

Einen Höhepunkt erlebte das Amt, als die Berliner Olympia GmbH 1993 nicht nur die sexuellen Gewohnheiten der IOC-Mitglieder auskundschaftete, sondern der Staatsschutz auch Datensätze von Olympiagegnern zur IOC-Sitzung nach Monaco schleppte. Weil die aber vom Staatsschutz selbst und nicht von den Monegassen ausgewertet wurden, waren den Datenschützern die Hände gebunden.

Nach der großen Niederlage, dem Lauschangriff von 1998, folgte 1999 der große Sieg, das gesetzliche Recht auf Informationsfreiheit.

Seit dem September 2001 ist auch der Datenschutz unter Druck. Innensenator Körting setzte auf Rasterfahndung, allerdings ohne Erfolg. Neue Themen sind die Gesundheitskarte und die Radio Frequency Identification. UWE RADA