Urteil gegen Ljiljana
: Tanzen vor Freude ist verboten

Noch nie ist jemand dafür verurteilt worden, dass er auf dem Gerichtsflur einen Freudentanz aufgeführt hat. Auch der 16-jährigen Ljiljana wurde nur gesagt, dass sie im kommenden Jahr keine weiteren Straftaten begehen darf. Dass auch ein strafrechtlich irrelevantes Verhalten sie zurück vor Gericht bringen kann, darauf war sie zweifellos nicht gefasst.

Kommentarvon ELKE SPANNER

Womöglich hat die Staatsanwaltschaft Recht damit, dass Ljiljana ihr Urteil als Freispruch mißverstanden hat, weil sie zunächst nicht ins Gefängnis muss. Sie über die juristischen Raffinessen aufzuklären, ist aber die Aufgabe ihres Rechtsanwaltes, der dieser sicher noch nachgekommen wäre. Der Sinn von Rechtsmitteln ist es nicht, ein schärferes Urteil zu erwirken, weil die Täterin das mildere nicht versteht.

Bedenklich ist der Schritt der Staatsanwaltschaft vor allem, weil Ljiljanas Verhalten nach dem Urteil durch die Präsenz der Medien provoziert worden ist. Der Prozess war nicht öffentlich, und trotzdem haben Fernsehteams die Beteiligten gefilmt. Und natürlich tritt eine Jugendliche, die kein Engel und zuvor sogar zur „Killer-Lilly“ aufgebaut worden ist, vor den Fernsehkameras nicht als gedemütigtes Mäuschen auf. Das widerspricht jeglicher Psychologie.

Die Staatsanwaltschaft hätte sich dieser sowie der Provokation etlicher PolitikerInnen widersetzen müssen. So bleibt der Verdacht, dass sie nicht aus juristischen Gründen Rechtsmittel eingelegt hat, sondern um politischen Forderungen nach einer härteren Strafe nachzugeben.