Berufungsklage gegen sich selbst

So etwas gibt es nur selten: Die Staatsanwaltschaft hat gegen das von ihr selbst vor dem Jugendschöffengericht erstrittene Urteil im Fall von Ljiljana M. Berufung eingelegt. Angeblich, da die 16-Jährige das Urteil als „Freispruch“ missverstanden habe. Damit geht die von Schwarz-Schill – allen voran von CDU-Justizsenator Roger Kusch – initiierte Kampagne gegen die Laschheit der Jugend- und Familiengerichte in eine neue Phase. Seit Monaten beherrschen die Taten der so genannten „Killer-Lilly“ die Boulevardmedien, müssen RichterInnen mediale Prügel einstecken, da sie das Mädchen nicht in ein geschlossenes Heim oder in den Jugendknast einsperren wollten. Zuletzt war Ljiljana M. wegen einer Prügelei mit einer Mitschülerin ins Visier geraten, bei der sie das Mädchen erheblich verletzt hatte. Das Gericht hatte sie auf Antrag der Anklage wegen Körperverletzung schuldig gesprochen und die Verhängung einer Jugendstrafe auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt, gleichzeitig aber die Auflage erteilt, ein sechsmonatiges Anti-Aggressionstraining in einer Therapie-Einrichtung außerhalb Hamburgs zu absolvieren. Da sich Ljiljana auf dem Gerichtsflur über das Urteil gefreut hatte, soll sie erneut vor den Kadi gezerrt werden – wohl in der Hoffnung, dass Landgericht sperrt sie nun doch ein. KVA