Trostpflaster für Entlassene

ESSEN taz ■ Der Essener Caritas-Verband hat sich erfolgreich für eine Änderung der Hartz-IV-Gesetze eingesetzt. Zukünftig können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kirchlicher und kirchennaher Einrichtungen erstmals auch Transferleistungen nach dem SGB III von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Bisher waren die Beschäftigten über das Arbeitslosengeld hinaus von so genannten Transfermaßnahmen der Bundesagentur ausgeschlossen. Dazu gehören Umschulungen, Weiterbildungen oder Beschäftigungsgesellschaften.

Im vergangenen März noch standen die gekündigten MitarbeiterInnen des Bistums Essen auf der Straße, sie durften nicht in eine Transfergesellschaft eintreten. Ob diese allerdings den entlassenen Angestellten hilft, ist fraglich. Diese Gesellschaften schaffen keine neuen Arbeitsplätze, sie helfen nur bei der Vermittlung. Mit der zunehmenden Konkurrenz durch ein-Euro-Jobber werden freie Stellen schwer zu finden sein. JOE