Tücken & Lücken (3)
: Wohnen mit Hartz IV

Womit wir rechnen müssen. Worauf wir bestehen können. Immer mittwochs erklärt uns die Solidarische Hilfe e.V. die Tücken und Lücken von Hartz IV

Ab Dezember werden ca. 40.000 Haushalten in Bremen die Bescheide zum Arbeitslosengeld II ins Haus flattern. Dann werden vor allem viele bisherige BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass ihre Mietkosten dem Amt zu hoch sind. Laut Sozialbehörde kommen die Obergrenzen der heutigen Sozialhilfe zur Anwendung. Diese betragen für einen

- Einpersonenhaushalt:

Für eine Wohnung Baujahr bis 1965: 245 Euro

Für eine Wohnung Baujahr bis 1991: 265 Euro

Für eine Wohnung Baujahr ab 1992: 325 Euro

- Vierpersonenhaushalt:

Für eine Wohnung Baujahr bis 1965: 455 Euro

Für eine Wohnung Baujahr bis 1991: 490 Euro

Für eine Wohnung Baujahr ab 1992: 545 Euro

Die Werte beziehen sich auf die Kaltmiete und Betriebskosten, einschließlich Wasser.

Die Folge: Bei etwa 10.000 Haushalten werden ab Januar die Mietkosten zu hoch sein. Wenn die sechsmonatige Schutzfrist für die Übernahme der tatsächlichen Miete abgelaufen ist, bleibt ein Fehlbetrag. Dieser muss aus dem Regelsatz von 345/311 Euro gezahlt werden. Oder mensch sucht eine neue Wohnung.

Beides ist schier unmöglich. Der Bremer Wohnungsmarkt gibt für 10.000 Haushalte keine ausreichenden Wohnungen her. Auf Dauer können Menschen die Restbeträge nicht aus dem Regelsatz bestreiten. Dies führt zu einer völligen Unterversorgung, weil gerade die Mittel gekürzt werden, die eigentlich für Essen oder Kleidung vorgesehen sind.

In vielen Fällen wird Obdachlosigkeit als Folge von Mietschulden eintreten. Hier ist die Politik gefordert, entsprechende Lösungen zu finden. Die Einflussmöglichkeiten bei der Bremischen und Beamtenbau hat Bremen vor Jahren für Peanuts versilbert.

Der 75%ige Anteil Bremens an der Gewoba mit über 40.000 Wohnungen sollte es möglich machen, politischen Druck auszuüben – mit dem Ziel, dass die Gewoba kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen hat. Allerdings müsste das Geschäftsziel der Gewoba dann nicht die Erhöhung der Eigenkapitalquote für den Börsengang sein, sondern die Schaffung und Vermietung von Wohnraum zu Hartz-IV-Kriterien. Sonderregelungen zur Sicherung der Unterkunft der von Hartz IV Betroffenen müssten mit einer Mietsenkung einher gehen.