Sieben Zwerge bleiben

GAL-Vorschlag: Mehr und eindeutige Kompetenzen für die Bezirke, mehr Kontrollrechte für die Bürgerschaft, größerer Spielraum für Stadtteil-Inis

Die Bezirke müssen als rechtsfähige Einheiten in der Verfassung verankert werden

von gernot knödler

Die GAL meint es gut mit den Kleinen. Gestern hat ihr Landesvorstand einen Vorschlag zur Bezirksreform vorgelegt, der die Gewichte weg vom Senat hin zur Bürgerschaft, den Bezirken und den Menschen in den Stadtteilen verschieben soll – allerdings in wohltemperierter Weise: Die sieben Bezirke sollen erhalten, aber mit mehr Kompetenzen versehen werden. In den Ortsämtern soll das demokratische Element verstärkt und Stadtteilbeiräte sollen fest installiert werden. Die Bürgerschaft soll der Evokation bezirklicher Entscheidungen zustimmen müssen und mehr Kontrollrechte bekommen.

Der Vorschlag entspringe Erfahrungen aus der Praxis, sagte der Abgeordnete Till Steffen. „Wir haben uns überlegt, was wir vorschlagen würden, wenn wir an der Regierung wären.“ Am 13. November soll sich die Landesmitgliederversammlung mit der Vorlage befassen.

Mit ihrem Vorstoß positioniert sich die GAL in der laufenden Debatte über die Bezirksreform. Die Finanzbehörde soll nach dem Willen der CDU noch vor der Sommerpause 2006 ein Konzept vorlegen, wie die Regierungs- und Gesetzgebungsmaschinerie klarer gegliedert und Mehrfacharbeit vermieden werden könnte. Eine besondere Note hat die Diskussion durch das erfolgreiche Volksbegehren für ein neues Wahlrecht erhalten, nach dem Hamburg in 17 Wahlkreise eingeteilt werden muss, so dass bereits die Idee in den Ring geworfen wurde, 17 entsprechende Bezirke zu schaffen.

Der GAL-Vorstand will hiervon nichts wissen. „Wir stärken die Bezirke“, sagte der Bürgerschaftsabgeordnete Jens Kerstan. Mit den neuen Aufgaben, die die Bezirke übernehmen sollten, könnten diese nur bei hinreichender Größe fertig werden, weswegen ihre Zahl nicht wesentlich erhöht werden sollte. Der GAL-Vorstand schlägt vor, sie als rechtsfähige Einheiten in der Verfassung zu verankern, deren Aufgaben durch ein Gesetz bestimmt werden sollten.

Zu den wichtigsten Bereichen, in denen die Bezirke in erster Linie das Sagen haben sollen, gehören die Bauleitplanung, die Grünanlagen und der Verkehr. Während bereits heute grundsätzlich die Bezirke für die Bebauungspläne zuständig sind, sollen die Ausnahmen, in denen Senat und Bürgerschaft entscheiden, weiter eingeschränkt werden. Die automatische Zuständigkeit der Landesebene bei großen Baugebieten und Grünanlagen soll wegfallen, wobei die Bürgerschaft solche Entscheidungen aber jederzeit im gesamtstädtischen Interesse per Evokation an sich ziehen kann. Die Bezirke sollen für die Pflege von Parks, Gehwegen und Plätzen zuständig sein. Bei den Naturschutzgebieten habe sich die Aufgabenteilung zwischen den Bezirken und der Umweltbehörde bewährt.

Zugleich müssten die Bezirke künftig alle Straßen außer den Bundesstraßen, den Ringen und den großen Ausfallstraßen zu verantworten haben. Dabei werden sie nach dem Willen der GAL Kompetenzen bündeln, die bisher bei verschiedenen Behörden angesiedelt sind. Wenn sich um die Schulwegsicherheit besorgte Eltern heute an den Bezirk wendeten, dann könne dieser zwar beispringen, sofern dem Problem mit einem Straßenumbau abzuhelfen sei, berichtete der ehemalige Eimsbütteler Bezirkspolitiker Steffen aus der Praxis. Sobald ein Verkehrsschild nötig sei, müsse aber auch die Innenbehörde hinzugezogen werden.

Um die Bezirksversammlungen aufzuwerten, will sie der GAL-Vorstand über mehr Geld entscheiden lassen. So sollen sie Beträge zwischen den Summen, die ihnen für ihre Aufgaben überwiesen werden, verschieben können. Zehn bis 20 Prozent pro Haushaltstitel sind angedacht. Die Prämien, welche die Bezirke vom Senat für das Ausweisen von Gewerbegebieten erhalten, sollen durch einen Anteil an der Gewerbesteuer ersetzt werden, über die bisher nur die Bürgerschaft verfügen kann.

Die Ortsämter will die GAL schwächen und dafür die Ortsausschüsse stärken. Enweder soll der Ortsamtsleiter von der Bezirksversammlung gewählt werden oder der Vorsitzende der Bezirksversammlung die repräsentativen Aufgaben des Ortsamtsleiters übernehmen.