Bedingter Vorsatz

betr.: „Perfekter Zugriff, ein Toter“, taz nord vom 9. 4. 2009

Was soll die Schusswaffe in der Hand des zugreifenden Polizeibeamten, der doch beide Hände für den Zugriff (Autotür öffnen usw.) benötigte, wenn gleichzeitig eine „Armee“ von KollegInnen mit gezogenen Schusswaffen die Eigen- und Fremdsicherung durchführten?!!? So nimmt es auch kein Wunder, wenn der Zugreifer zum Todesschützen mutiert. Warum das Ganze als fahrlässige Tötung verhandelt wird, während der bedingte Vorsatz nahe läge, lässt sich bloß mit den seit 2001 komplett renovierten Zuständen in der HaHa-Justiz und Polizei erklären. Bei anderen Tätergruppen ist man da weniger zimperlich.THOMAS WÜPPESAHL, Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen, Geesthacht-Krümmel