Schill war oft genug zu sehen

Die Partei Rechtsstaatliche Offensive unterliegt vorm Bremer Staatsgerichtshof mit Wahlanfechtungsklage – weil sie von Juristerei keine Ahnung hat.

Bremen taz ■ Die Schill-Partei und ihr Bremer Spitzenkandidat Jan Timke bei der Bürgerschaftswahl 2003 sind vor dem Bremer Staatsgerichtshof mit ihrem Antrag gescheitert, die Wahl für ungültig zu erklären und sie zu wiederholen. Sie hatten angeführt, im Vorfeld der Wahl bei verschiedenen Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie in der Presse nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein.

Bremens höchste Richter widersprachen dem gestern in allen Punkten. Die Schill-Partei habe kein Anrecht darauf gehabt, bei der Wahlvorberichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im gleichen Umfang wie CDU, SPD, Grüne, FDP und DVU zu Wort zu kommen. Schließlich habe sie auch „nicht dieselbe Bedeutung“ gehabt. Radio Bremen sei seiner Berichterstattungspflicht insoweit in vollem Umfang nachgekommen – auch wenn der Vertreter der Schill-Partei nicht im „Wahlforum“ selbst, sondern erst in der anschließenden Fernsehsendung Sendezeit erhielt.

Die Rechtspopulisten, die bei der Wahl knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert waren, hätten zudem zeitig und also noch vor der Wahl gegen ihre vermeintliche Benachteiligung wehren können, urteilten die Richter – auch auf juristischem Weg. Dies habe die „Partei Rechtsstaatliche Offensive“ aber nicht versucht. Sie könne daher jetzt nicht im Nachhinein unter Verweis auf eine angebliche Benachteiligung die Gültigkeit der Wahl anfechten.

Schon das Wahlprüfungsgericht hatte die Einsprüche von Timke und seiner Partei zurückgewiesen. Die Kläger hatten daraufhin beim Staatsgerichtshof Beschwerde eingereicht. Spitzenkandidat Timke, Beamter beim Bundeskriminalamt, scheiterte bereits daran: er versäumte die Frist. sim