Jugendhilfe statt „Verfahrenspflege“

betr.: „Sprachrohr für Scheidungskinder“, taz vom 30./31.10.2004

Den Wettbewerb um das schönste Wort hätte „Verfahrenspflegschaft“ wohl nicht gewonnen. Mir scheint, es meint genau was es ausdrückt: das Verfahren wird gepflegt! Auch die zitierte inzwischen ausgebildete „Anwältin für Kinder“ mit Psychologiestudium sagt: „Nach meiner Ausbildung weiß ich jetzt genau, welche Rechte ich als Verfahrenspflegerin habe“. Die Rechte des Kindes werden im 8. Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) umfassend ausgeführt. Mir scheint das für Ausbildung und Beauftragung von „VerfahrenspflegerInnen“ benötigte Geld i. S. von Kindern in der öffentlichen und freien Jugendhilfe besser investiert. ROLF SCHEYER, Köln