30 Prozent Mitmenschlichkeit

Bürgerschaft: In Sachen Härtefallkommission sind die Fronten in Bewegung: Innensenator Röwekamp (CDU) hält die Debatte neuerdings für „nicht abgeschlossen“

Bremen taz ■ Erstaunlich offen verlief gestern die Bürgerschafts-Debatte zur Härtefallkommission. Diese vom neuen Zuwanderungsgesetz vorgeschlagene Institution hätte die Aufgabe, jene Einzelfälle zu prüfen, in denen eine Abschiebung juristisch nicht verhindert werden kann, aber aus humanitären Gründen unzumutbar scheint. Zwar wurde der Grünen-Antrag abgelehnt, ein solches Gremium einzurichten. Allerdings zeigte sich selbst Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) durchaus verhandlungsbereit.

Wohl auch, weil sich die Positionen zu dieser Streitfrage in seiner Partei verändert haben: Baden-Württemberg und das Saarland werden, darauf verwies Matthias Güldner (Grüne), Härtefallkommissionen einrichten. Angekündigt hat das auch das großkoalitionär regierte Brandenburg – wo CDU-Rechtsaußen Jörg Schönbohm für die Innenpolitik verantwortlich zeichnet. In Nordrheinwestfalen, wo ein solches Gremium bereits seit längerem tätig ist, entscheide die Härtefallkommission noch immer 70 Prozent der Fälle abschlägig, rechnete Güldner vor. „Das bedeutet aber auch, dass in den übrigen 30 Prozent so etwas wie Mitmenschlichkeit“ zum Tragen komme. Röwekamp stellte dem entgegen, dass noch nicht zu Ende geprüft sei, ob die Kommissions-Entscheidungen erneut anfechtbar sind – sprich: ob ein zweiter Rechtsweg die Vollstreckung erneut aufschöbe. „Wenn dass der Fall wäre“, so der Innensenator, „wäre ich strikt dagegen, dass es in Deutschland Härtefallkommissionen gibt.“ Die Debatte sei jedoch auch aus seiner Sicht „nicht abgeschlossen“. bes