DIE HALTUNG DER UNION ZU SPÄTABTREIBUNGEN IST IM SINNE DER FRAU
: Zwangsberatung schadet nicht

Mit ihrem Antrag im Bundestag rührt die CDU an ein meist hinter Krankenhausmauern verbanntes Tabuthema: die Spätabtreibung. Ärzte töten Föten, die schon sechs oder acht Monate alt sind, weil sie sonst schwer behindert zur Welt kämen. Die Union will die Mütter in diesen Fällen künftig zwangsberaten lassen. Eine Frau soll ihr krankes Kind nur abtreiben dürfen, wenn sie sich vorab psychisch betreuen lässt. Zudem soll ein Expertenteam abschätzen, ob das Kind bloß beeinträchtigt oder zu einem Leben voller Leid verdammt wäre.

Das Konzept ist gut, weil es den Frauen hilft. Eine Mutter soll urteilen, ob sie ihr Kind als zu behindert empfindet, muss über Leben und Tod ihres Fötus richten. Bei dieser Entscheidung braucht sie allen Beistand, den die Gesellschaft ihr geben kann. Nicht nur den emotionalen des Partners, auch den sachlich-distanzierten der Fachleute. Dürfte es eine Frau nicht entlasten, wenn Experten ihr versichern: Dein Baby wäre so schwer behindert, dass es niemals das Leben genießen könnte? Oder wenn umgekehrt der Kinderarzt, der Chirurg oder der Hirnforscher verdeutlichen: Das Kind wäre zwar beeinträchtigt – aber es könnte durchaus spielen, lernen, glücklich sein?

Die bisherige Regelung ist nicht konsequent. Bei einer fristgerechten Abtreibung schreibt der Gesetzgeber eine Beratung vor. Bei der Spätabtreibung tut er das nicht, obgleich sie für die Eltern psychisch viel schwieriger zu bewältigen ist. Wer ein Kind im sechsten Monat abtreibt, der trennt sich nicht von einem winzigen Embryo. Sondern von einem fast fertig entwickelten Menschen, den man vorsorglich im Mutterleib töten lässt.

All diese Neuerungen sollten jedoch nur eine Unterstützung sein, nicht die Frau bedrängen, geschweige denn bevormunden. Die Entscheidung für oder gegen das Ungeborene kann nur sie selbst treffen. Keine Frau wird leichtfertig diesen wohl schlimmsten aller Beschlüsse fällen. Und keine Mutter und kein Vater haben die moralische Pflicht, sich für ein Kind aufzuopfern, das niemals selbständig sein wird. Wo eine Frau die Grenze zieht, kann nur sie selbst ermessen. Ihr dabei alle denkbare Hilfe zu leisten, ist allerdings sehr wohl eine Aufgabe des Gesetzgebers. COSIMA SCHMITT