Mehr Freiheit für Spaziergänger

Kiel lno ■ Spaziergänger dürfen in den wenigen schleswig-holsteinischen Wäldern künftig vom Weg abkommen. Mit einer Neufassung des Landeswaldgesetzes von 1971 strich der Landtag am Freitag das „Betretungsverbot“. Anders als Fußgänger müssen sich Reiter, Skiläufer und Radfahrer auch künftig an die vorgezeichneten Wege halten. CDU, FDP und SSW lehnten das Gesetz ab. Schleswig-Holstein ist nach dem jüngsten Forstbericht der Landesregierung das waldärmste Flächenland in Deutschland: Während im Bundesdurchschnitt die Waldfläche bei rund 30 Prozent liegt, sind es hier nur 9,9 Prozent.