Union plant Manager-Regeln

HAMBURG dpa ■ Die Unionsfraktion hat sich auf schärfere Auflagen für Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften geeinigt. Das berichtete die Financial Times Deutschland am Donnerstag. Demnach sollen Vorstände künftig bei ihren Haftpflichtversicherungen für Managementfehler eine Eigenbeteiligung übernehmen. Auch sollen sie nicht sofort in den Aufsichtsrat wechseln können, sondern erst eine Pause von mindestens drei Jahren einlegen. Zudem will die Unionsfraktion, dass die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ein Missfallensvotum wie in Großbritannien oder der Schweiz zu den Gehältern des Vorstands abgeben können. Es soll aber nicht rechtsverbindlich sein.