Malteser vergessen behindertes Kind im Fahrzeug

SCHULDEINGESTÄNDNIS Nachdem ein als vermisst gemeldetes Mädchen in einem Transportfahrzeug der Bremer Malteser gefunden wurde, räumen die Mitarbeiter ihre Verantwortung ein

Zwei Mitarbeiter des Malteser-Hilfsdienstes in Bremen haben am Freitag eingeräumt, ein achtjähriges behindertes Mädchen über Nacht im Transportfahrzeug vergessen zu haben. Das Mädchen war von seinen Eltern als vermisst gemeldet worden, nachdem es am Mittwochnachmittag nicht in die elterliche Wohnung in Bremen-Vahr zurückgekehrt war. Daraufhin hatten 200 Polizeibeamte nach dem Kind gesucht.

Das Mädchen, das sich aufgrund ihrer autistischen Erkrankung nicht äußern kann, war am Donnerstagmorgen unverletzt von zwei Malteser-Mitarbeitern gefunden worden, unter anderem dem 32-jährigen Fahrer. Dieser und der ihn beim Fahrdienst begleitende 22-jährige Zivildienstleistende hatten sich bei der anschließenden Befragung durch die Polizei in Widersprüche verstrickt. Am Freitag bedauerte der Fahrer den Vorfall ausdrücklich. Nach Polizeiangaben erklärte er ihn damit, dass das Mädchen erstmals nicht vom Hort, sondern direkt von der Sprachschule abgeholt worden sei. Da er anders als sonst nicht vier sondern fünf Kinder befördert habe, müsse er das Mädchen schlicht vergessen haben. Die Polizei prüft mögliche strafrechtliche Konsequenzen.

Angelika Gabriel, Bezirksgeschäftsführerin des Malteser Hilfsdienstes, bedauerte den Vorfall und entschuldigte sich bei der Familie. Der Fahrer, der seit zwei Jahren für die Organisation arbeitet, sei als „zuverlässig und freundlich“ bekannt, es sei in der Vergangenheit nie zu Beschwerden gekommen. Die soziale Kompetenz sei wichtiges Kriterium für die Einstellung von Mitarbeitern. Sollten sich die Vorwürfe jedoch bestätigen, so Gabriel, werde man sich von Mitarbeiter und Zivildienstleistendem trennen.

Der Behindertenbeauftragte des Landes Bremen, Joachim Steinbrück, nannte den Vorfall „extrem gravierend“: Das Kind, das einen halben Tag und eine Nacht angeschnallt im Auto in einer Garage verbrachte, müsse „traumatisiert“ sein. Er habe von Gästen verschiedenster Fahrdienste Klagen darüber gehört, „wie ein Möbel“ behandelt worden zu sein. Es sei eine Frage der inneren Haltung, dass es nicht um den Transport, sondern um die Beförderung behinderter Menschen gehe. FRIEDERIKE GRÄFF