Ein-Euro-Jobs: Baustein von Hartz IV

Ein-Euro-Jobs sind ein Element des „Hartz IV“-Gesetzes, das Anfang 2005 in Kraft tritt. Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, die keinen regulären Arbeitsplatz finden, sollen durch sie bis zu 30 Stunden pro Woche in „gemeinnützige Tätigkeiten“ vermittelt werden. Für diese „Arbeitsgelegenheiten“ mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von ein bis zwei Euro pro Stunde – zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Mit dem Projekt wird die Hoffnung verbunden, dass viele Betroffene rasch den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Bereits heute bieten die Kommunen Ein-Euro-Jobs an – allerdings nur für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe und auf freiwilliger Basis. Wer sie nicht annimmt, muss noch keine Kürzung der Bezüge hinnehmen. Das ändert sich 2005. jox